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Sonntag, 5. September 2010
 
 
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Zahlungsfälligkeiten PDF Drucken E-Mail

Fälligkeiten von Steuern, Gebühren und Pachten

 

Grundsteuer

 

Die Raten für die Grundsteuer sind am

 

15.02.               15.05.               15.08.               15.11. zur Zahlung fällig.

 

bei Jahreszahlung ist dies der 01.07.

 

Die Grundsteuerbescheide werden nicht mehr jährlich verschickt.

Der Grundsteuerbescheid 2008 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.

 

 

Gewerbesteuer

 

Die Raten der Gewerbesteuervorauszahlungen sind am

 

15.02.               15.05.               15.08.               15.11. zur Zahlung fällig.

 

 

Hundesteuer

 

Die Hundesteuer ist am

 

15.02. zur Zahlung fällig.

 

Der Hundesteuerbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.

Der Hundesteuerbescheid 2009 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt oder neue Marken verteilt werden, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.

 

 

Wasser- und Abwassergebühren

 

Die Abschlagszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren sind am

 

28.02.               30.04.               30.06.              

31.08.               31.10.               31.12. zur Zahlung fällig

 

Der zur Zahlung fällige Betrag ist auf der Jahresrechnung ausgewiesen.

 

 

Fischereipacht

 

Die Fischereipacht ist am

 

01.03. zur Zahlung fällig

 

Der Fischereipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.

Der Fischereipachtbescheid 2005 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.

 

 

Jagdpacht

 

Die Jagdpacht ist am

 

01.04. zur Zahlung fällig

 

Der Jagdpachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.

Der Jagdpachtbescheid 2008 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.

 

 

Martinipacht

 

Die Martinipacht ist am

 

11.11. zur Zahlung fällig

 

Der Martinipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.

Der Martinipachtbescheid 2005 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.

 

Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge.

 

Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen

 

beginnend mit               5.0100.  Grundsteuer

5.0101.  Gewerbesteuer

5.0102.  Hundesteuer

5.8888.  Wasser- und Abwassergebühren

5.0212.  Fischereipacht

5.0213.  Martinipacht

5.0214.  Jagdpacht

 

unbedingt angegeben werden muss, da aufgrund des Buchungsprogramms nur Zahlungseingänge mit Buchungszeichen erfasst werden können.

 

Die Bankverbindungen der Stadtkasse Adelsheim lauten:

 
 
Top! Top!