| Zahlungsfälligkeiten |
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Fälligkeiten von
Steuern, Gebühren und Pachten
Grundsteuer
Die Raten für die Grundsteuer sind am
15.02. 15.05. 15.08. 15.11. zur Zahlung fällig.
bei
Jahreszahlung ist dies der 01.07.
Die
Grundsteuerbescheide werden nicht mehr jährlich verschickt.
Der
Grundsteuerbescheid 2008 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt,
erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Gewerbesteuer
Die Raten
der Gewerbesteuervorauszahlungen sind am
15.02. 15.05. 15.08. 15.11. zur Zahlung fällig.
Hundesteuer
Die
Hundesteuer ist am
15.02. zur Zahlung fällig.
Der
Hundesteuerbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der
Hundesteuerbescheid 2009 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt
oder neue Marken verteilt werden, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Wasser- und Abwassergebühren
Die
Abschlagszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren sind am
28.02. 30.04. 30.06.
31.08. 31.10. 31.12. zur Zahlung fällig
Der zur
Zahlung fällige Betrag ist auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Fischereipacht
Die
Fischereipacht ist am
01.03. zur Zahlung fällig
Der
Fischereipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der
Fischereipachtbescheid 2005 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung
eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Jagdpacht
Die
Jagdpacht ist am
01.04. zur Zahlung fällig
Der
Jagdpachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der
Jagdpachtbescheid 2008 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt,
erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Martinipacht
Die
Martinipacht ist am
11.11. zur Zahlung fällig
Der
Martinipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt. Der Martinipachtbescheid 2005 hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Soweit
Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der
Beträge.
Alle
übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit
keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen
beginnend
mit 5.0100.
Grundsteuer
5.0101. Gewerbesteuer
5.0102. Hundesteuer
5.8888. Wasser- und Abwassergebühren
5.0212. Fischereipacht
5.0213. Martinipacht
5.0214. Jagdpacht
unbedingt
angegeben werden muss, da aufgrund des Buchungsprogramms nur Zahlungseingänge
mit Buchungszeichen erfasst werden können.
Die Bankverbindungen
der Stadtkasse Adelsheim lauten: |












